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VGH Bayern, 07.01.2008 - 20 CE 07.3208 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Vorläufiger Rechtsschutz im Vollstreckungsverfahren; Herstellungsbeitrag für die öffentliche EntwässerungseinrichtungEinstweilige Anordnung nach § 123 VwGO:weder Anordnungsgrund noch Anordnungsanspruch glaubhaft gemacht; Einwendungen gegen die zu vollstreckende ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 27.02.1976 - IV C 74.74
Anlaufen der Widerspruchsfrist - Rechtsbehelfsbelehrung - Form des Widerspruchs - …
Auszug aus VGH Bayern, 07.01.2008 - 20 CE 07.3208
Allein eine mündliche Erklärung, selbst mit Anfertigung eines Aktenvermerks durch die Behörde, ist nicht ausreichend (BVerwGE 26, 201/202; 50, 248/253). - BVerwG, 16.02.1967 - III C 4.66
Fiktion einer Beschwerde gegen einen Ausgleichsbescheid - Betreuungspflichten des …
Auszug aus VGH Bayern, 07.01.2008 - 20 CE 07.3208
Allein eine mündliche Erklärung, selbst mit Anfertigung eines Aktenvermerks durch die Behörde, ist nicht ausreichend (BVerwGE 26, 201/202; 50, 248/253).
- VG München, 16.02.2009 - M 10 E 08.5859
Gebührenminderung wegen einmaligen Nichtabholens des Restmülls
Es ist der Antragstellerin daher zuzumuten, die Hauptsacheentscheidung abzuwarten und die Zwangsvollstreckung durch Zahlung abzuwenden oder über sich ergehen zu lassen, sollte sie zu einer freiwilligen Zahlung nicht bereit sein (vgl. BayVGH vom 7.1.2008, Az. 20 CE 07.3208, bei einer Forderung von über EUR 32.000,--). - VGH Bayern, 02.04.2008 - 20 CS 08.607
Vorläufiger Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen Gebührenbescheid für Wasser …
Der Eilantrag der Antragstellerin ist aber schon unzulässig (vgl. BayVGH vom 7.1.2008 Az. 20 CE 07.3208). - VG Köln, 14.11.2016 - 24 L 2221/16
Vollstreckung der Forderungen der Zweitwohnungssteuer aufgrund Festsetzung; …
Vgl. auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 2. Januar 2008 - 20 CE 07.3208 -, juris, Rn. 21. - VG Saarlouis, 04.12.2014 - 3 L 2040/14
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen Vollstreckung einer …
Ohne nähere Substantiierung seiner wirtschaftlichen Situation besteht angesichts der beruflichen Tätigkeit des Antragstellers kein Anhaltspunkt dafür, dass die Einziehung der in Rede stehenden Geldsumme eine Existenzvernichtung oder eine Existenzgefährdung mit sich bringt, so dass es ihm zuzumuten ist, die Hauptsacheentscheidung abzuwarten und die Zwangsvollstreckung durch Zahlung abzuwenden oder über sich ergehen zu lassen, sollte er zu einer freiwilligen Zahlung nicht bereit sein.(Vgl. in diesem Sinne etwa auch BayVGH, Beschlüsse vom 07.01.2008 - 20 CE 07.3208 - und vom 26.07.2006 - 23 CE 06.1199 - sowie VG München, Beschluss vom 09.12.2010 - M 9 E 10.5437 -).